TESTAMENT

Mit einem Testament kann der Erblasser seine individuellen Wünsche für den Erbfall bestimmen und damit die Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge überlagern.

Es gibt eine Ausnahme: Pflichtteilsberechtigte können grundsätzlich nicht ganz übergangen werden.

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag besteht.
Eine fundierte, individuelle Beratung durch einen Fachanwalt ist zu empfehlen.


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